Bausparen für junge Leute

Wohnträume einfach verwirklichen

Menschen sind verschieden, Wohnträume auch: Einer wünscht sich eine eigene Gaming-Höhle, in der stundenlang gezockt wird, ein anderer träumt vom Heimkino oder einer Dachterrasse, auf der er mit Freunden den Grill anschmeißt. Einer ist Ewig-bei-Mutti-Wohner und ein anderer Raus-von-Zuhaus-Sparer. Egal, wie die Träume aussehen: Wer früh beginnt, kann mit Bausparen viel erreichen. Unser Partner Schwäbisch Hall unterstützt Sie gern auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

Sparen und Extrageld kassieren

Rücklagen bilden

Mit dem ersten Job entsteht ein ganz neues Lebensgefühl: Man wird selbstständiger und es kommt plötzlich regelmäßig Geld aufs Konto. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon, was er damit machen möchte. Aber es lohnt sich auch, etwas zu sparen und Rücklagen für spätere, größere Wünsche zu bilden – zum Beispiel für die erste eigene Wohnung. Das macht die Zukunft etwas leichter.

Extras für junge Bausparer

Extra-Geld von Schwäbisch Hall
Für alle unter 22-Jährigen im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY):

  • 200 Euro Junge-Leute-Bonus1,
  • Guthabenverzinsung 0,25 Prozent inkl. Zinsplus2,
  • Entgeltbefreiung3.
 

Extra-Geld vom Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich auf einen Bausparvertrag. Tipp: Einfach mal beim Chef nachfragen.

Extra-Geld vom Staat
Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 70 Euro Wohnungsbauprämie4, rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage4 und 175 Euro Riester-Grundzulage4 honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro fürs Riester-Bausparen.

Webinar "Finanzvorsorge für Berufseinsteiger"

Mehr Informationen zu Extra-Geld von Chef, Staat und Schwäbisch Hall sowie weitere Tipps rund um den Berufseinstieg erhalten Sie im folgenden Webinar.

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Juli 2021)

Starten Sie jetzt Ihr Finanzprojekt

Finanzpolster mit Bausparen anlegen

Mit guter Planung ist es einfacher, ein Finanzpolster für später anzulegen. Das geht zum Beispiel beim Bausparen mit Schwäbisch Hall schon mit kleinen Beträgen. Sichern Sie sich damit auch das Extra-Geld von Chef und Staat4, den Junge-Leute-Bonus1 und die Option auf ein späteres Darlehen.

So werden Sie zum Raus-von-Zuhaus-Sparer

1. Monatliche Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen

2. Monatliche Sparrate festlegen

3. Finanzplan mit Extra-Geld aufstellen

Bausparen zahlt sich aus

Bausparvertrag über 25.000 EUR im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY) für junge Leute

(Beträge gerundet)

Eigener Sparbeitrag (122,50 EUR5 monatlich, Sparzeit ca. 6 Jahre, 11 Monate6) 10.168 EUR
Extra von Schwäbisch Hall: Junge-Leute-Bonus1 (einmalig) 200 EUR
Von Schwäbisch Hall: Guthabenzins inkl. Zinsplus2 111 EUR
Extra vom Staat4: Arbeitnehmersparzulage 298 EUR
Extra vom Staat4: Wohnungsbauprämie 490 EUR
Extra vom Chef: Vermögenswirksame Leistungen (40 EUR monatlich) 3.320 EUR
Bausparguthaben7 am Ende der Sparphase ca. 14.076 EUR
+ Darlehensanspruch ca. 10.924 EUR

Häufige Fragen zum Bausparen für junge Leute

Welche Voraussetzungen gelten für den Junge-Leute-Bonus?

Das sind die Voraussetzungen für den Bonus:

  • Das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 22 Jahre.
  • Der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen).
  • Es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden.
  • Er gilt nur für einen Vertrag und
  • der Bausparvertrag wird zugeteilt.
 
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Bonus automatisch mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Ist Bausparen auch für mich als Student sinnvoll?

Ein Bausparvertrag bietet Vorteile, die auch Studenten nutzen können, zum Beispiel die staatlichen Fördermöglichkeiten. Junge Leute können sich damit mit kleinen Schritten ein Finanzpolster anlegen und haben später die Option auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für die eigenen vier Wände.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

  1. Einmalig nur für unter 22-Jährige beim Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY). Weitere Voraussetzungen siehe § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
  2. Weitere Voraussetzungen § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Im FuchsStart. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens fünf Jahre betragen.
  3. Befreiung vom Jahresentgelt bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres für einen Vertrag im Tarif FuchsStart (Tarifvariante XY).
  4. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
  5. Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrags.
  6. Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr und das Jahres-/Vertragsentgelt separat gezahlt werden. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
  7. Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Guthabenzins abzgl. Abschlussgebühr. Nach Zuteilung werden zusätzlich 70 Euro Wohnungsbauprämie und 40 Euro Arbeitnehmersparzulage fällig.